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Für Unternehmen, die flexibel und inklusiv einstellen wollen.
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Fachkräfte gewinnen, Ausgleichsabgabe senken: Was Arbeitgeber 2026 beim Einstellen von Menschen mit Schwerbehinderung wissen müssen – mit kostenlosem Rechner.
WeiterlesenWas die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wirklich verlangt, was in Deutschland heute gilt - und warum Österreich längst strenger ist.
WeiterlesenErfahren Sie, wie Unternehmen 2026 trotz Fachkräftemangel qualifizierte Mitarbeiter finden. Die wichtigsten Recruiting-Tipps für Arbeitgeber – von Employer Branding bis flexible Arbeitsmodelle.
WeiterlesenSeit 01.01.2025 kostet ein unbesetzter Pflichtplatz bei einer Beschäftigungsquote von 0 % 815 € im Monat, vorher waren es 720 €. Fällig wurde der neue Satz erstmals am 31.03.2026 (BMAS-Bekanntmachung vom 02.12.2024).
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (veröffentlicht auf gesetze-im-internet.de): Bekanntmachung über die Anpassung der Ausgleichsabgabe … vom 2. Dezember 2024 (BAnz AT 11.12.2024 B2) · geprüft am 26. Oktober 2026
Bis 31.03.2027 sind die Beschäftigungsdaten für 2026 der Arbeitsagentur zu melden und die Ausgleichsabgabe zu zahlen. Eine neue BMAS-Bekanntmachung nach der von 2024 gibt es nicht (Stand 26.10.2026). Es gelten also weiter 155 bis 815 €.
Quelle: § 160 SGB IX – Ausgleichsabgabe (amtliche Fußnote zu den Bekanntmachungen) · Ratgeber
Ab dem 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 € brutto pro Stunde (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 05.11.2025).
Quelle: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), § 1
Die EU hat die Pflichten für Hochrisiko-KI verschoben (VO (EU) 2026/1744, Amtsblatt vom 24.07.2026). Für KI nach Anhang III, etwa im Recruiting, gelten sie ab dem 02.12.2027.
Quelle: Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus zur KI), Erwägungsgrund 40
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 07.06.2026 umgesetzt sein müssen. Laut Bundesregierung (BT-Drs. 21/7026 vom 08.07.2026) war das Gesetzgebungsverfahren damals noch nicht eingeleitet.
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es kein Bürgergeld mehr. Die Leistung nach dem SGB II heißt wieder „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Mit dem neuen Namen haben sich auch einige Regeln und Bedingungen geändert.
Quelle: Grundsicherung für Arbeitsuchende – Ziele, Regeln und wichtigste Änderungen im SGB II