Barrierefreiheit bei Flex My Job

Inklusion ist bei Flex My Job kein nachträgliches Häkchen, sondern ein Grundgedanke der Plattform – und Barrierefreiheit gehört untrennbar dazu. Eine Jobsuche hilft nur dann wirklich weiter, wenn möglichst alle Menschen sie nutzen können: unabhängig von Seh- oder Hörvermögen, motorischen Einschränkungen, kognitiven Unterschieden oder der Technik, mit der jemand ins Netz geht. Auf dieser Seite erklären wir unseren Anspruch an Zugänglichkeit, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit 2025 bedeutet und wie du bei uns gezielt barrierearme Stellen findest.

Unser Anspruch an eine zugängliche Jobsuche

Flex My Job ist eine junge Plattform im Aufbau – und wir entwickeln sie so, dass sie für möglichst viele Menschen gut bedienbar ist. Als Orientierung dienen uns die anerkannten Standards für digitale Barrierefreiheit: die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 auf Stufe AA) und die europäische Norm EN 301 549. Dazu gehören etwa ausreichende Farbkontraste, mit der Tastatur bedienbare Abläufe, sinnvolle Beschriftungen für Screenreader und eine klare, ruhige Struktur.

Ehrlich bleibt dabei: Wir sind noch nicht am Ziel und lassen unsere Zugänglichkeit auch (noch) nicht extern zertifizieren. Barrierefreiheit ist für uns kein einmaliges Abhaken, sondern ein laufender Prozess. Wir prüfen und verbessern die Plattform Schritt für Schritt – und nehmen Hinweise von Nutzerinnen und Nutzern dabei ernst.

Eine Barriere gefunden? Sag uns Bescheid

Du stößt auf unserer Plattform auf eine Hürde – etwas lässt sich mit der Tastatur nicht bedienen, ein Kontrast ist zu schwach, ein Screenreader kommt nicht weiter? Dann freuen wir uns über deine Rückmeldung. Am schnellsten erreichst du uns über den Support-Chat auf der Plattform; die rechtlichen Kontaktangaben findest du im Impressum. Bitte beschreibe möglichst konkret, wo das Problem auftritt und welche Technik du nutzt – das hilft uns, die Barriere gezielt zu beheben.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt eine europäische Richtlinie, den European Accessibility Act, in deutsches Recht um und verpflichtet erstmals große Teile der Privatwirtschaft dazu, bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind zum Beispiel Computer, Smartphones und Selbstbedienungsterminals, aber auch digitale Dienste wie Online-Banking, E-Books und der elektronische Geschäftsverkehr – also Websites und Apps, über die Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge abschließen können.

Als Maßstab für die technische Umsetzung dient die Norm EN 301 549, die sich an den WCAG-Kriterien orientiert. Für bestimmte Dienste sind zusätzlich Informationen zur Barrierefreiheit bereitzustellen. Die Einhaltung überwachen die Länder über eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle; bei Verstößen sind ein gestuftes Verfahren und Bußgelder vorgesehen.

Wichtig zu wissen: Das BFSG kennt Ausnahmen. Sogenannte Kleinstunternehmen – Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme – sind mit ihren Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen; für sie ist Barrierefreiheit freiwillig. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Dieser Abschnitt gibt nur einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was Barrierefreiheit bei der Jobsuche bedeutet

Barrierefreiheit hört nicht bei der Technik auf. Für die Jobsuche zählt genauso, dass Stellen selbst zugänglich sind – dass also Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen wirklich teilhaben können. „Barrierearm" heißt bei einer Stelle zum Beispiel: flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit zum Homeoffice, eine zugängliche Arbeitsumgebung oder an die jeweilige Situation angepasste Aufgaben. Oft sind es gerade flexible Arbeitsmodelle, die Teilhabe erst möglich machen.

Bei Flex My Job kannst du gezielt nach solchen Stellen suchen, statt jede Anzeige einzeln zu prüfen. Wie du dabei vorgehst und worauf du achten kannst, zeigt unser Ratgeber „Inklusive & barrierearme Jobs finden".

In einfachen Worten: Stellenanzeigen einfacher lesen

Viele Stellenanzeigen sind lang und voller Fachbegriffe. Damit du schneller erkennst, worum es geht, gibt es auf jeder Stellen-Detailseite die Schaltfläche „In einfachen Worten“. Ein Klick genügt: Du bekommst die wichtigsten Punkte der Anzeige – Aufgaben, Voraussetzungen, Arbeitszeit, Ort und, falls genannt, die Bezahlung – kurz und klar zusammengefasst, in „du“-Ansprache und ohne unnötige Fremdwörter. Auf Wunsch lässt du dir die einfache Fassung auch vorlesen.

Ehrlich dazu: Diese Fassung wird automatisch erstellt und gibt ausschließlich wieder, was in der Anzeige selbst steht – fehlt eine Angabe, weisen wir ausdrücklich darauf hin. Sie ist eine Lesehilfe und kein zertifiziertes Angebot für Barrierefreiheit. Verbindlich bleibt immer die Original-Anzeige, die du jederzeit wieder einblenden kannst.

Stell die Seite auf dich ein

Was die Seite kann: Tastaturbedienung mit sichtbarem Fokus, Sprunglink zum Inhalt, Mindestgrößen von 44 Pixeln für Knöpfe, gemessene Kontraste für Text und Ränder, ein Dunkelmodus, der Screenreadern den Zustand der Schalter ansagt, und Stellenanzeigen in einfachen Worten.

Was die Seite nicht kann: Es gibt keine Videos in Gebärdensprache und keine eigene Vorlesefunktion für ganze Seiten – Vorlesen übernimmt dein Screenreader oder die Vorlesefunktion deines Geräts; nur die Fassung „In einfachen Worten“ auf einer Stelle lässt sich direkt vorlesen. Eine externe Zertifizierung nach BFSG liegt nicht vor (siehe oben).

Alle Schalter für die Darstellung stehen an einem Ort: Einstellungen zur Barrierefreiheit. Dort findest du den Dunkelmodus, drei Schriftgrößen, „Einfache Sprache bevorzugen“, „Weniger Bewegung“, „Hoher Kontrast“, einen größeren Zeilenabstand, eine Lesehilfe für die aktuelle Zeile und einen stärkeren Tastaturfokus. Jeder Schalter erklärt in einem Satz, was er tut; die Wahl bleibt in deinem Browser gespeichert – ohne Konto.

Barrierefreiheit als Chance für Arbeitgeber

Auch für Unternehmen ist Zugänglichkeit mehr als eine Pflicht – sie erweitert den Bewerberkreis. Wer flexible und barrierearme Stellen anbietet, erreicht qualifizierte Menschen, die auf klassischen Wegen zu oft übersehen werden. Das ist gerade mit Blick auf die gesetzliche Beschäftigungspflicht und die Ausgleichsabgabe relevant: Inklusives Einstellen zahlt sich fachlich wie finanziell aus.

Mehr dazu für Arbeitgeber: Flex My Job für Arbeitgeber und unser Ratgeber „Ausgleichsabgabe 2025".

Dein nächster Schritt

Du suchst eine Stelle, die zu deinem Leben passt? Auf unserer Seite für Bewerberinnen und Bewerber zeigen wir, wie du bei Flex My Job flexible und barrierearme Stellen findest und dich kostenlos bewirbst.

Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtslagen können sich ändern – für verbindliche Auskünfte zu deiner individuellen Situation wende dich an eine fachkundige Stelle.

Ist Flex My Job barrierefrei?

Wir arbeiten daran. Als junge Plattform orientieren wir uns an den anerkannten Standards für digitale Barrierefreiheit (WCAG 2.1 Stufe AA und EN 301 549) und verbessern die Zugänglichkeit laufend. Eine externe Zertifizierung haben wir bislang nicht. Wenn dir eine Barriere auffällt, sag uns über den Support-Chat Bescheid – wir gehen dem nach.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und digitaler Dienstleistungen – etwa im elektronischen Geschäftsverkehr –, diese barrierefrei zu gestalten. Maßstab für die Umsetzung ist die Norm EN 301 549, die sich an den WCAG-Kriterien orientiert.

Gilt das BFSG für jedes Unternehmen?

Nein. Sogenannte Kleinstunternehmen – weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme – sind mit ihren Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen; für Produkte gilt die Ausnahme nicht. Dies ist ein allgemeiner Hinweis und keine Rechtsberatung.

Was bedeutet „barrierearm" bei einer Stelle?

Dass Hürden bewusst abgebaut sind: flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit zum Homeoffice, eine zugängliche Arbeitsumgebung oder an die Situation angepasste Aufgaben. Häufig ermöglichen flexible Arbeitsmodelle Teilhabe überhaupt erst.

Wie melde ich eine Barriere auf Flex My Job?

Über den Support-Chat auf der Plattform; die rechtlichen Kontaktangaben stehen im Impressum. Beschreibe möglichst konkret, wo die Hürde auftritt und welche Technik du nutzt – das hilft uns, sie gezielt zu beheben.

Was bedeutet „In einfachen Worten" bei einer Stellenanzeige?

Auf jeder Stellen-Detailseite kannst du dir die Anzeige per Klick kurz und in klarer Sprache zusammenfassen lassen – Aufgaben, Voraussetzungen, Arbeitszeit, Ort und, falls genannt, die Bezahlung. Die Zusammenfassung wird automatisch erstellt, gibt nur wieder, was in der Anzeige steht, und nennt fehlende Angaben ausdrücklich. Verbindlich ist immer die Original-Anzeige, und du kannst sie dir auch vorlesen lassen.