Gleichstellung beantragen: Was sie dir bei GdB 30 oder 40 bringt — und was nicht

Veröffentlicht am 18. Juli 2026

Ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 fühlt sich manchmal an wie „zu viel für gar nichts, zu wenig für Rechte“. Genau dafür gibt es die Gleichstellung: Sie stellt dich in wichtigen Punkten schwerbehinderten Menschen gleich — vor allem beim Kündigungsschutz und bei Hilfen im Arbeitsleben. Dieser Ratgeber erklärt, was die Gleichstellung bringt, was nicht, und wie du sie bei der Agentur für Arbeit beantragst.

Hinweis vorweg: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu deinem Fall geben die Agentur für Arbeit, das Integrations- bzw. Inklusionsamt oder eine EUTB-Beratungsstelle.

Was Gleichstellung bedeutet

Mit einem GdB von 30 oder 40 kannst du dich auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen (§ 2 Abs. 3 SGB IX, Stand: 2026). Voraussetzung ist, dass du wegen der Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht bekommen oder nicht behalten kannst. Es geht also immer um den Bezug zu deinem Arbeitsplatz oder deiner Jobsuche — nicht um die Diagnose allein.

Ob diese Voraussetzung vorliegt, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Das klingt strenger, als es oft ist: Konkrete Anhaltspunkte wie gesundheitsbedingte Fehlzeiten, eine gefährdete Position oder wiederholte Absagen bei der Jobsuche können den Arbeitsplatzbezug begründen. Lass dich im Zweifel vor dem Antrag beraten, etwa bei einer EUTB-Stelle oder einem Sozialverband.

Was dir die Gleichstellung bringt

Der wichtigste Effekt ist der besondere Kündigungsschutz: Wie bei einer Schwerbehinderung muss das Integrations- bzw. Inklusionsamt einer Kündigung vorher zustimmen. Dazu kommen Hilfen im Arbeitsleben — zum Beispiel die Begleitung durch einen Integrationsfachdienst oder Unterstützung bei der behinderungsgerechten Ausstattung deines Arbeitsplatzes.

Auch für Arbeitgeber hat deine Gleichstellung Vorteile: Du zählst auf die gesetzliche Beschäftigungsquote, und für deine Einstellung oder Beschäftigung kommen Förderleistungen in Betracht. In Bewerbungen kann das ein sachliches Argument sein — ob du die Gleichstellung offenlegst, bleibt aber allein deine Entscheidung.

Was die Gleichstellung nicht bringt

Wichtig für realistische Erwartungen: Der gesetzliche Zusatzurlaub von fünf Tagen im Jahr bleibt schwerbehinderten Menschen vorbehalten — Gleichgestellte haben darauf keinen Anspruch (Stand: 2026). Auch die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind an die Schwerbehinderteneigenschaft geknüpft, nicht an die Gleichstellung.

Die Gleichstellung ist also kein „Schwerbehindertenausweis light“, sondern ein gezieltes Instrument zur Sicherung deines Arbeitsplatzes. Für viele Menschen mit GdB 30 oder 40 ist genau das der entscheidende Punkt.

So beantragst du die Gleichstellung

Zuständig ist die Agentur für Arbeit an deinem Wohnort. Den Antrag kannst du formlos, mit dem Formular der Agentur oder online stellen; dazu gehören dein Feststellungsbescheid über den GdB und eine Begründung, warum die Gleichstellung für deinen Arbeitsplatz oder deine Jobsuche nötig ist. Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis hört die Agentur in der Regel auch den Arbeitgeber an.

Wird die Gleichstellung bewilligt, wirkt sie auf den Tag des Antragseingangs zurück (Stand: 2026) — es lohnt sich also, den Antrag früh zu stellen. Bei Fragen zum Verfahren helfen die Agentur für Arbeit, EUTB-Beratungsstellen und Sozialverbände wie VdK oder SoVD; dort bekommst du auch Unterstützung, wenn ein Antrag zunächst abgelehnt wird.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deiner individuellen Situation wende dich an die Agentur für Arbeit, das Integrations- bzw. Inklusionsamt oder eine EUTB-Beratungsstelle.

Wer kann eine Gleichstellung beantragen?

Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 30 oder 40, die wegen ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht bekommen oder nicht behalten können (§ 2 Abs. 3 SGB IX, Stand: 2026). Zuständig ist die Agentur für Arbeit am Wohnort.

Bekomme ich mit der Gleichstellung Zusatzurlaub?

Nein. Der gesetzliche Zusatzurlaub von fünf Tagen im Jahr gilt nur für schwerbehinderte Menschen (GdB ab 50), nicht für Gleichgestellte (Stand: 2026). Die Gleichstellung bringt vor allem den besonderen Kündigungsschutz und Hilfen im Arbeitsleben.

Ab wann gilt die Gleichstellung?

Wird sie bewilligt, wirkt die Gleichstellung auf den Tag zurück, an dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist (Stand: 2026). Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen — etwa wenn sich gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz abzeichnen.

Kostet der Gleichstellungsantrag etwas?

Nein, der Antrag bei der Agentur für Arbeit ist kostenlos. Auch die Beratung dazu — bei der Agentur selbst, bei EUTB-Stellen oder Sozialverbänden — kostet nichts beziehungsweise ist bei Sozialverbänden an eine Mitgliedschaft geknüpft.

Erfährt mein Arbeitgeber von meinem Antrag?

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis hört die Agentur für Arbeit in der Regel den Arbeitgeber im Verfahren an. Lass dich vorab beraten — etwa bei einer EUTB-Stelle —, wenn du unsicher bist, wie du das Thema im Betrieb ansprichst.