Nachteilsausgleich am Arbeitsplatz: Hilfsmittel, Assistenz und Anpassungen

Veröffentlicht am 18. Juli 2026

Ein höhenverstellbarer Schreibtisch, eine Software, die den Bildschirm vorliest, oder eine Assistenz, die bei bestimmten Handgriffen unterstützt: Viele Barrieren am Arbeitsplatz lassen sich mit den richtigen Hilfen abbauen — und in vielen Fällen musst weder du die Kosten tragen noch dein Arbeitgeber allein. Dieser Ratgeber zeigt, welche Unterstützung es gibt, wer sie bezahlt und wie der Weg dorthin grob aussieht.

Hinweis vorweg: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Leistungen dir konkret zustehen, klären die zuständigen Stellen — etwa das Integrations- bzw. Inklusionsamt, die Agentur für Arbeit oder eine EUTB-Beratungsstelle.

Dein Ausgangspunkt: behinderungsgerechte Beschäftigung

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen gesetzlich verankerten Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung — dazu gehört auch die behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes (§ 164 Abs. 4 SGB IX). Was das konkret bedeutet, hängt von deiner Situation und der Tätigkeit ab; die Grenze liegt dort, wo eine Maßnahme für den Arbeitgeber unzumutbar wäre.

Im Alltag findet sich meist eine praktische Lösung — gerade weil es Förderungen gibt, die Arbeitgeber entlasten. Verbindlich beurteilen können deinen Einzelfall die zuständigen Stellen; die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb ist eine gute erste Ansprechpartnerin.

Technische Arbeitshilfen: von der Spezialtastatur bis zur Braillezeile

Technische Arbeitshilfen sind Geräte und Ausstattungen, die du wegen deiner Behinderung für die Arbeit brauchst: zum Beispiel ergonomische oder speziell angepasste Möbel, Bildschirmlesegeräte, Screenreader und Braillezeilen, Spezialtastaturen oder Hebehilfen. Auch Anpassungen am Arbeitsplatz selbst — etwa eine rollstuhlgerechte Zugänglichkeit — können gefördert werden.

Welche Hilfe die richtige ist, musst du nicht allein herausfinden: Die technischen Beratungsdienste der Integrationsämter und der Agentur für Arbeit sehen sich Arbeitsplätze konkret an und empfehlen passende Lösungen.

Arbeitsassistenz: Unterstützung durch Menschen

Reicht Technik nicht aus, kommt eine Arbeitsassistenz in Betracht: eine Person, die dich bei den Handgriffen unterstützt, die du behinderungsbedingt nicht selbst ausführen kannst — während du die eigentliche, fachliche Arbeitsleistung erbringst. Schwerbehinderte Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX); zuständig ist das Integrations- bzw. Inklusionsamt.

Wer zahlt? Die Kostenträger im Überblick

Je nach Situation kommen verschiedene Kostenträger infrage: das Integrations- bzw. Inklusionsamt (etwa für Arbeitsassistenz und Hilfen im bestehenden Job), die Agentur für Arbeit (vor allem rund um Einstellung und Berufseinstieg) sowie die Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung als Träger der beruflichen Rehabilitation. Auch dein Arbeitgeber kann Zuschüsse zur behinderungsgerechten Ausstattung erhalten — gute Lösungen scheitern selten am Geld.

Die Zuständigkeit musst du nicht selbst klären: Geht dein Antrag beim „falschen“ Träger ein, muss dieser ihn an den zuständigen weiterleiten (Stand: 2026). Hilfe beim Sortieren geben die EUTB-Beratungsstellen — für Arbeitgeber zusätzlich die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA).

So läuft es ab — grob in vier Schritten

Erstens: Bedarf klären — was genau erschwert deine Arbeit, und welche Lösung würde helfen? Zweitens: beraten lassen — bei einer EUTB-Stelle, der Schwerbehindertenvertretung oder direkt beim technischen Beratungsdienst. Drittens: den Antrag stellen, bevor etwas angeschafft wird — in der Regel werden nur vorher beantragte Leistungen übernommen. Viertens: die Umsetzung gemeinsam mit dem Arbeitgeber angehen.

Sprich deinen Arbeitgeber früh an: Viele wissen selbst nicht, wie viel Unterstützung es gibt, und sind offener, als man erwartet — gerade wenn du eine konkrete, machbare Lösung vorschlagen kannst.

Weiterlesen

Homeoffice mit Behinderung — wie Arbeit von zu Hause Barrieren abbaut und wie du sie gegenüber dem Arbeitgeber ansprichst.

Schwerbehindertenausweis im Job: Diese Rechte hast du — Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Freistellung von Mehrarbeit im Überblick.

Inklusive & barrierearme Jobs finden — wie du gezielt Arbeitgeber findest, die Inklusion ernst nehmen.

Dein nächster Schritt

Du suchst gleich einen Arbeitgeber, der barrierearme Arbeit ausdrücklich anbietet? Stöbere in unserer Übersicht inklusive Jobs & Stellen für Menschen mit Beeinträchtigung.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und welche Leistungen dir zustehen, hängt vom Einzelfall ab — verbindliche Auskünfte geben das Integrations- bzw. Inklusionsamt, die Agentur für Arbeit, dein Rehabilitationsträger oder eine EUTB-Beratungsstelle.

Was zählt alles als technische Arbeitshilfe?

Geräte und Ausstattungen, die du wegen deiner Behinderung für die Arbeit brauchst — zum Beispiel speziell angepasste Möbel, Bildschirmlesegeräte, Screenreader, Braillezeilen, Spezialtastaturen oder Hebehilfen. Auch bauliche Anpassungen des Arbeitsplatzes können gefördert werden. Die technischen Beratungsdienste der Integrationsämter beraten dazu konkret am Arbeitsplatz.

Was ist eine Arbeitsassistenz?

Eine Person, die dich am Arbeitsplatz bei Handgriffen unterstützt, die du behinderungsbedingt nicht selbst ausführen kannst, während du die fachliche Arbeit selbst erbringst. Schwerbehinderte Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Kostenübernahme (§ 185 SGB IX); zuständig ist das Integrations- bzw. Inklusionsamt.

Wer bezahlt Hilfsmittel am Arbeitsplatz?

Je nach Fall das Integrations- bzw. Inklusionsamt, die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung. Geht ein Antrag beim falschen Träger ein, muss dieser ihn an den zuständigen weiterleiten (Stand: 2026) — du musst die Zuständigkeit also nicht selbst klären. EUTB-Stellen helfen kostenlos beim Einstieg.

Muss ich Hilfsmittel erst kaufen und dann abrechnen?

Nein — im Gegenteil: In der Regel werden nur Leistungen übernommen, die vor der Anschaffung beantragt wurden. Stelle den Antrag deshalb immer zuerst und kläre die Kostenübernahme, bevor etwas gekauft oder umgebaut wird.

Gilt der Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung auch für Gleichgestellte?

Ja, der Anspruch aus § 164 Abs. 4 SGB IX gilt für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte. Einzelne Leistungen — etwa die Arbeitsassistenz — haben eigene Voraussetzungen. Was in deinem Fall gilt, klärt das Integrations- bzw. Inklusionsamt verbindlich.